Rettungsfähigkeit
Definition "Rettungsfähigkeit"
Rettungsfähigkeit definieren wir als die Fähigkeit, eine Person aus einer lebensgefährdenden Situation im Wasser zu befreien.
Was müssen nun die Helfenden können, damit er die Rettungsfähigkeit besitzt? Die Antwort ist abhängig davon, welche Institution, Organisation oder Verband man fragt! Wir möchten hier die gängisten Rettungsfähigkeiten vorstellen und erläutern was dafür erbracht werden muss.
Die hier aufgeführten Beispiele umfassen längst nicht umfassend das gesamte Thema. In vielen weiteren Anwendungsbereichen findet sich das Thema Rettungsfähigkeit mit unterschiedlichen Anforderungen wieder. So z.B. auch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Hier findet man unterandern die DGUV Regel "107-001 - Betrieb von Bädern". Diese Regel gilt für die Hallen- und Freibäder und beschreibt im Abschnitt 5.13 die dafür notwendige Rettungsfähigkeit.