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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Nordrhein e.V. findest du hier .

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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport

Der aktuelle Erlass des Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW regelt u.a. die Rettungsfähigkeit der Lehrkräft. Er enthält viele weitere Informationen rund um das Thema Sicherheitsförderung im Schulsport. Den Erlass und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Schulsport-NRW.de.

Kontakt:

Für Rückfragen zur Sicherheitsförderung im Schulsport bzw. Rettungsfähigkeit steht Ihnen Dirk Zamiara unter der Telefonnumer 0211-5360620 oder unter dirk.zamiara(at)nordrhein.dlrg.de  zur Verfügung.

Für die einzelnen Schwimmstätten sind folgende Nachweise erforderlich.

Die kleine Rettungsfähigkeit wird bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,35 m (z.B. Lehrschwimmbecken) benötigt. Hier muss die Lehrkraft über das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze verfügen und

  • einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • eine Person schleppen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Die große Rettungsfähigkeit wird bei der Nutzung von öffentlichen, beaufsichtigten oder schuleigenen Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,35 m benötigt. Hier muss die Lehrkraft entweder 

  • das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze besitzen oder
  • das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze besitzen und gleichzeitig
    • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
    • ca. 10 m weit tauchen,
    • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
    • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1).

Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt,

    Dies ist z.B. auch in der Regel bei Klassenfahrten so.

      Die Inhalte des Kurses entsprechen dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit, die das MSW mit den Schwimmsport treibenden Verbänden entwickelt hat und werden von Inhabern einer gültigen Lizenz vermittelt:

      • Ertrinkungs- und Badetod
      • Verhalten bei Rettungen
      • Rettung durch Schwimmen
      • Abwehr von Umklammerung
      • Rettung mit Hilfsmitteln
      • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation (LSM)
      • Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
      • Kreislaufstillstand/HLW
      • einen 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen
      • ca. 10 m weit tauchen
      • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen
      • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
      • Handhabung von Hilfsmitteln

      Die Kursdauer beträgt sechs UE (à 45 Minuten). In drei UE werden die theoretischen Inhalte sowie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. In drei UE mit Wasserpraxis werden die im Erlass genannten wasserspezifischen Inhalte vermittelt und überprüft.

      Alternativ kann auch ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze erworben werden, welches von allen DLRG Ortsgruppen und Bezirken im Landesverband Nordrhein angeboten wird.

      Die Kurse zur Rettungsfähigkeit haben einen Stundenumfang von 6 Lerneinheiten à 45 Minuten. Die Inhalte des Kurses werden durch die Inhalte der Rettungsfähigkeit im Sicherheitserlass vorgegeben. Die wassersporttreibenden Verbände haben ein Curriculum für die Stundeninhalte der 6 Lerneinheiten zusammen mit dem MSW erarbeitet.

      • Es werden höchstens 12 Lehrkräfte von einem qualifizierten Ausbilder betreut.
      • Es gibt eine landesweit einheitliche Bestätigung der DLRG, die den Lehrkräften nach der erfolgreichen Teilnahme am Kurs ausgehändigt wird. Diese wird vom MSW für den Nachweis der Rettungsfähigkeit anerkannt.
      • Die Gliederung führt eine Teilnehmerliste pro Kurs.
      • Die Teilnehmergebühr beträgt landesweit pro Teilnehmer 60,- Euro und wird vor Ort bezahlt. Dieser Betrag ist landesweit und einheitlich fix vorgegeben. Davon müssen alle dem Ausrichter entstehenden Kosten (z.B. Badnutzungsgebühren) getragen werden.

      Um diese Rettungsfähigkeit zu erlangen kann sich die Lehrkraft in den Bezirken und Ortsgruppen der DLRG Nordrhein zu einem Kurs anmelden. Die regionalen Ansprechpartner finden sie auf der Internetseite: www.schulsport.nrw.de

      Bei dem dort genannten Ansprechpartner bzw. auf der Internetseite der Gliederung können sie sich als Lehrkraft nach dem nächsten Kurs erkundigen. Der Ansprechpartner kann ihnen die Kursdaten und die Ausbildungsstätte nennen sowie weitere organisatorische Hinweise geben.

      Für die Kurse gelten grundsätzlich folgende Regeln:

      • Der Stundenumfang beträgt 6 Lerneinheiten (LE) á 45 Minuten. Es gibt einheitliche Vorgaben für die Inhalte (3 LE Theorie/ 3 LE Wasserpraxis). Dieses Curriculum liegt den ausbildenden Gliederung vor und sie arbeiten danach.
      • Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 12 Lehrkräfte in einer Fortbildungsgruppe begrenzt.
      • Der Kurs wird von einem Ausbilder mit gültiger Lizenz (Lehrschein oder Ausbilder Rettungsschwimmen) geleitet.
      • Das Schwimmabzeichen Bronze wird während des Kurses zur Rettungsfähigkeit erworben.
      • Die Kosten für die teilnehmenden Lehrkräfte betragen landesweit einheitlich Euro 60,-.
      • Die Organisationsform ist je nach ausrichtender Gliederung sehr unterschiedlich: von einem Termin bis zu 6 Einzelterminen am Übungsabend über 6 Wochen verteilt ist alles möglich. Der Landesverband Nordrhein empfiehlt seinen Gliederungen die Durchführung am Stück oder in zwei Terminen mit je 3 Lerneinheiten. Nach Absprache ist die Gliederung möglicherweise bereit gezielte Kurse für ganze Kollegien anzubieten.
      • Die teilnehmenden Lehrkräfte werden in einer Teilnehmerliste geführt. Die Lehrkräfte erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine einheitliche Teilnahmebestätigung. Diese wird vom MSW anerkannt.

      Nach erfolgreicher Teilnahme und Zahlung der Teilnahmegebühr erhalten sie als Lehrkraft direkt die Teilnahmebestätigung ausgehändigt. Diese dient auch als Quittung für die Vorlage bei der Schulleitung bzw. für die Steuererklärung.

      Die Daten von der Teilnehmerliste werden an den Landesverband weitergeleitet.

      Alternativ können sie als Lehrkraft auch ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen im normalen Kursbetrieb der regionalen Gliederung der DLRG erwerben. Es stehen die Deutsches Rettungsschwimmabzeiche Bronze, Silber oder Gold zur Auswahl. Die Ausbildung zum Rettungsschwimmer dauert länger, ist dafür aber fundierter und anspruchsvoller.

      Das Deutsches Rettungsschwimmabzeiche Silber ist für Lehrkräfte bei Klassenfahrten interessant: Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt,

      • muss die Aufsicht führende Lehrkraft das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber besitzen und die Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.) kennen und
      • müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens Bronze sein. 

       

      Sind die Lehrkräfte während der „Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit“ versichert?

      Ja, die Lehrkräfte sind einerseits schon dadurch versichert, dass sie an einer beruflich notwendigen Fortbildung teilnehmen, andererseits sind sie auch als Teilnehmer an einer rettungsschwimmerischen Ausbildung der DLRG über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.


      Wenn eine Lehrkraft zur Vorbereitung der „Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit“ zum DLRG-Übungsabend kommt (um z.B. das Tauchen zu trainieren), ist sie dann über die gesetzliche Unfallversicherung versichert? Wie jeder andere Teilnehmer (auch Nichtmitglieder) an einem Rettungsschwimmkurs auch?

      Ja, dieses Nichtmitglied ist in dieser Situation laut Auskunft der Bundesgeschäftsstelle versichert, da es auf eine rettungsschwimmerische Ausbildung hin arbeitet.


      Kann die Vorlage der Bescheinigung eines Erste-Hilfe Kurses/ Trainings die drei theoretischen Lerneinheiten ersetzen?

      Nein, es wird die Abnahme der lebensrettenden Sofortmaßnahmen bescheinigt, folglich müssen diese die Lehrkräfte auch durchgeführt haben. Für die Lehrkräfte ist es im Zweifelsfall eine Auffrischung des Wissens.


      Muss für die drei theoretischen Lerneinheiten ein Erste-Hilfe-Ausbilder anwesend sein?

      Nein, ein Lehrscheininhaber oder Ausbilder Rettungsschwimmen kann diese Ausbildung komplett durchführen.


      Kann anstelle der „Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit“ auch ein Rettungsschwimmabzeichen gemacht werden?

      Ja, der Erwerb eines Rettungsschwimmabzeichens in einem Rettungsschwimmkurs ersetzt die Lehrerfortbildung, da die Ausbildung zum Rettungsschwimmer umfangreicher ist und die bei der Fortbildung geforderten Leistungen beinhaltet und übersteigt.


      Gilt ein Rettungsschwimmabzeichen als Nachweis der Rettungsfähigkeit für den Schwimmunterricht in Schulen auch nur für vier Jahre?

      Ja, alle Nachweise auch Rettungsschwimmabzeichen egal ob Bronze, Silber oder Gold „verfallen“ für die Aufsicht beim Schulschwimmen nach 4 Jahren und dann muss mindestens die Teilnahme an der „Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit“ erneut nachgewiesen werden, um im Schwimmbad unterrichten zu dürfen.


      Das Rettungsschwimmabzeichen (Bronze/Silber) ist meines Wissens nach ein Leben lang gültig. Wenn jemand nun das Rettungsschwimmabzeichen - Bronze besitzt, reicht dann eine regelmäßige Selbstprüfung oder müsste dieses auch alle vier Jahre aufgefrischt werden?

      Die Rettungsschwimmabzeichen „verfallen“ pauschal nicht. Die aber damit verbundene Rettungsfähigkeit ist auf eine bestimmte Zeit begrenzt und muss regelmäßig wiederholt werden. Seit dem Inkrafttreten des Erlasses gilt für den Schulbetrieb, dass alle Nachweise, auch die Rettungsfähigkeit über das Rettungsschwimmabzeichen nach 4 Jahren „verfallen“. Lehrkräfte müssen dann über mindestens die “Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit“ diese wieder auffrischen, um im Schwimmbad unterrichten zu dürfen.


      Kann auch ein Ausbilder Schwimmen die „Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit“ durchführen?

      Nein, dies können innerhalb der DLRG nur Lehrscheininhaber bzw. Ausbilder Rettungsschwimmen, da nur sie die entsprechende Ausbildung haben und die erbrachte Leistung mit ihrer Prüfernummer und Unterschrift auf der vorläufigen Teilnahmebestätigung und der Teilnehmerliste bestätigen.


      Ein Lehrer (vor 4 Jahren DRSA Silber gemacht) möchte nächstes Jahr eine Klassenfahrt an einem öffentlichen See oder am Meer durchführen.
      Hierfür benötigt er das DRSA Silber. Im Erlass “Sicherheitsförderung im Schulsport” ist die Gültigkeit des DRSA Silber nicht beschränkt.
      Wenn der Lehrer seine Rettungsfähigkeit nachweist behält dann auch das DRSA Silber seine Gültigkeit
      ?

      Nein, auf Grund der unterschiedlichen Leistungen ist auszuschließen, dass mit einer großen Rettungsfähigkeit ein DRSA Silber für Freigewässer über 4 Jahre hinaus „verlängert“ werden kann. Um es etwas platt zu formulieren: Es ist nicht möglich die Leistung „25 Meter Streckentauchen“ zu erbringen, indem eine Person 10 Meter weit taucht. Ein DRSA Silber kann nur mit einem DRSA Silber „verlängert“ werden!
      In dem Fall hat die Lehrkraft nur noch eine Rettungsfähigkeit für Schwimmbäder.
      Es steht nicht explizit im Erlass, das für Freigewässer eine DRSA Silber auch nach 4 Jahren wiederholt werden muss, aber um auf der sicheren Seite zu sein, sollte eine Lehrkraft dies tun.


      In der Anfrage einer Schulleitung für die Abnahme der Rettungsfähigkeit für ihre Lehrkräfte ging sie davon aus, dass dies an einem Tag passieren soll/muss. Gibt es da eine Vorgabe oder Einschränkung?

      Grundsätzlich ist bei der Organisation der 6 Lehreinheiten alles möglich, z. B. 2x3 bzw. 3x2 Lerneinheiten.


      Muss die Rettungsfähigkeit in der Gliederung registriert werden?

      Nein, da es sich nicht um ein Rettungsschwimmabzeichen handelt. Es reicht aus, eine vorgegebene Teilnehmerliste des Ministeriums für Schule und Weiterbildung auszufüllen.


      Wo sind die landesweit einheitlichen Teilnehmerlisten als „Vordruck“ erhältlich?

      Diese können bei Dirk Zamiara dirk.zamiara(at)nordrhein.dlrg.de in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Nordrhein von den Ansprechpartnern der Gliederungen abgerufen werden.


      Kann eine Gliederung auch mehr bzw. weniger als Euro 60,- pro Lehrkraft für dieLehrerfortbildung verlangen?

      Nein, dies ist nicht möglich, da es sich um einen landesweit festgelegten Betrag handelt. Alle entstehenden Kosten (Anmietung von zusätzlichen Wasserzeiten; Anschaffung von Ausbildungsmaterial (z. b. AED-Gerät); usw.) müssen davon getragen werden.


      Können sich die Lehrkräfte den Betrag von Euro 60,- erstatten lassen?

      Ja, die Lehrkräfte reichen die Teilnahmebestätigung, auf der auch der Betrag von Euro 60,- bereits eingedruckt ist bei der Schulleitung oder bei der Steuererklärung ein und machen Fortbildungskosten geltend.


      Gibt es eine vorgegebene Mindestteilnehmerzahl bei den „Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit“?

      Nein, es gibt keine vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl. Es dürfen aber nicht mehr als 12 Lehrkräfte pro Lehrerfortbildung sein.


      Wo und wie kann ich für die Lehrerfortbildung „Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit“ in meiner Gliederung werben?

      Natürlich sollte jede Gliederung auf ihrer Internetseite für die Lehrerfortbildung werben. Darüber hinaus kann die „Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit“ auch auf der Seite http://www.suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de/search/start
      eingestellt werden. Diese Seite wird von Lehrkräften zur Fortbildungssuche genutzt.

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