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Nachlassspenden - Dein Erbe rettet Leben

Über den eigenen Tod nachzudenken, erfreut niemanden. Doch was soll nach dem eigenen Tod mit deinem Vermögen, wie Haus, Geld- und Sachwerten geschehen? Gibt es Hinterbliebene, wie Ehepartner und Kinder, ist die Erbfolge durch Gesetz auch ohne Testament geregelt. Sollte niemand mehr das Erbe antreten können, fällt alles an den Staat.

Wir sind ehrenamtlich engagierte DLRG-Mitglieder und setzen uns dafür ein, Menschen vor dem Ertrinken zu retten. Das beginnt bei uns mit der Schwimmausbildung und geht bis zur Ausstattung von Wasserrettungsstationen an deutschen Gewässern. Du kannst uns helfen, ein Leben zu retten. Bevor dein Erbe an den Staat geht, kannst du unsere Arbeit in der DLRG Nordrhein bedenken - z.B. in Form der Erbeinsetzung oder als Spendenvermächtnis.

So gehst du vor

  1. Nehme Kontakt mit uns auf. Wir beraten dich gerne. Telefon: +49 0211 - 53606-0 oder E-Mail: spenden(at)nordrhein.dlrg.de 
  2. Testament anpassen: Mit deinem Rechtsanwalt oder Notar legst du deinen letzten Willen entsprechend fest.
  3. Spendeneingang: Nach deinem Tod und der Testamentseröffnung kümmern wir uns um das Erbe bzw. wird das Spendenvermächtnis durch die Erben erfüllt.
  4. Spendenmeldung: Wir informieren die Erben oder benannte Dritte nach Eingang der Nachlasspende über deren Erhalt.

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