Teilnahmebedingungen des Landesverbandes Nordrhein
und der DLRG Jugend Nordrhein
Anmeldung
Anmeldungen sind nur online möglich.
Onlineanmeldungen werden über das Internet-Service-Center der DLRG (ISC) abgewickelt.
Die folgenden Angaben sind pro Teilnehmer erforderlich: Lehrgangsnummer(n), Name*, Vorname*, Adresse*, Geburtsdatum*, E-Mail-Adresse*, Telefonnummer*, Name der Gliederung* (Orts-/Gliederungsname) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat*
(* sind im Onlineverfahren Pflichtangaben).
Die Onlineanmeldung muss durch den Teilnehmer selbst und – sofern erforderlich – durch die Gliederung des Teilnehmers bis zum Anmeldeschluss bestätigt werden, ansonsten kann der Teilnehmer durch den Landesverband von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Bestätigung der Anmeldung durch den Verwalter (hautamtliche Mitarbeiter des Landesverbandes) erfolgt nach Vorlage aller Nachweise der Zulassungsvoraussetzungen durch die Geschäftsstelle. Anmeldungen ohne SEPA-Lastschriftmandat werden nicht berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Telefonische und/oder mündliche Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Bei Fragen zum Anmeldeverfahren wenden Sie sich bitte an die Seminarorganisation des Landesverbandes:
DLRG Landesverband Nordrhein e.V.
Niederkasseler Deich 293
40547 Düsseldorf
0211 53606-0
Entrichtung des Teilnehmerbeitrags
Der Teilnehmerbeitrag wird nach der Durchführung des Lehrgangs vom angegebenen Konto abgebucht.
Die Teilnehmer bzw. die Anmeldenden erhalten eine Rechnung automatisiert über das ISC.
Fahrtkosten
Fahrtkosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Teilnehmer bzw. der entsendenden Gliederung. Ausnahmen ergeben sich aus den Lehrgangsausschreibungen bzw. den gesonderten Einladungen.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an Lehrgängen ist ggf. mit Zulassungsvoraussetzungen verbunden. Diese werden u. a. durch die Prüfungsordnungen der DLRG und die Rahmenrichtlinien des DOSB geregelt. Für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist der Teilnehmer verantwortlich. Eine Teilnahme kann ausschließlich mit Nachweisen zu den in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen und nur bei vorliegendem SEPA-Mandat erfolgen. Sobald beides nach der Anmeldung vorliegt, kann der angemeldete Platz bestätigt werden. Auch für Teilnehmer auf der Warteliste gilt, dass sie ihre Nachweise bis zum Anmeldeschluss einzureichen haben. Sind die Nachweise und das SEPA-Mandat nicht bis zum Meldeschluss erbracht worden, ist die Teilnahme am Lehrgang nicht möglich und es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € fällig (Dies gilt nicht für Teilnehmer auf der Warteliste).
Die eingereichten Unterlagen werden nicht aufbewahrt oder zurückgeschickt! Die Lehrgangsleitung ist darüber hinaus befugt, nicht angemeldete Teilnehmer und/oder Teilnehmer mit fehlenden oder ungültigen Unterlagen auch unmittelbar zu Beginn des Lehrgangs abzuweisen. Eine Erstattung der anfallenden Gebühren ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Vergabe der Lehrgangsplätze
Grundsätzlich werden die zur Verfügung stehenden Plätze in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben. Gehen mehr Anmeldungen ein als Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, werden die überzähligen Teilnehmer auf eine Warteliste übernommen. Eine Teilnahme kann jedoch nur nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes erfolgen. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer durch eine Gliederung finden die Teilnehmer in der angemeldeten Reihenfolge Berücksichtigung.
Einladung
Etwa 10 Tage vor Lehrgangsbeginn erhalten die Teilnehmer eine persönliche Einladung mit Lehrgangsunterlagen und ggf. Programm. Ausnahmen siehe jeweilige Ausschreibung.
Teilnehmerzahl
Zur Durchführung eines jeden Lehrgangs ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese nicht erreicht, behält sich der Landesverband vor, den Lehrgang abzusagen.
Unterbringung der Teilnehmer
Die Unterbringung der Teilnehmer in den Seminarhäusern erfolgt in der Regel in Doppelzimmern. Sollte die Unterbringung in einem Einzelzimmer gewünscht werden, so kann das vor Ort durch den Teilnehmer selbst umgebucht werden, sofern Kapazitäten im Seminarhaus vorhanden sind. Die hieraus entstehenden Kosten trägt der umbuchende Teilnehmer.
Abmeldung/Regress
Abmeldungen für den Landesverband Nordrhein sind online über die eigene Benutzerseite oder per E-Mail einzureichen. Für Abmeldungen, die vor Ablauf des Anmeldeschlusses eingehen (es zählt das Eingangsdatum der Abmeldung), wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € geltend gemacht. Bei später eingehenden Abmeldungen oder bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird der volle Teilnehmerbeitrag eingezogen. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 3 Werktagen nach Lehrgangsende wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € fällig. Bei kostenfreien Veranstaltungen wird sowohl für Abmeldungen nach dem Meldeschluss als auch bei Nichtteilnahme eine Gebühr von 20,- € berechnet.
Fotofreigabe
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge Film- und Fotoaufnahmen angefertigt werden, die Teilnehmer zeigen können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung von Lehrgangsabläufen in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der dargestellten Personen gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto-/Bildmaterial dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Dazu zählt auch die Verwendung in einer Lehrgangsdokumentation, die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und §23 Kunst-UrhG notwendig ist.
Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO
Veranstalter sind die jeweiligen Landesverbände Nordrhein e.V. und Westfalen e.V. der DLRG.
Datenschutzbeauftragter: Niels Kill, c/o Althammer & Kill GmbH & Co. KG 0511 330603-0
datenschutz@nordrhein.dlrg.de bzw. datenschutz@westfalen.dlrg.de
Zweck und Rechtsgrundlage: Durchführung der Lehrgänge, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Empfänger der Daten:
Referenten / Trainer – Lehrgangshäuser
Nachweis zur Abrechnung von Fördermitteln und zur Erstellung von Lizenzen übermitteln die Veranstalter dem LSB NRW und dem Präsidium der DLRG Teilnehmerlisten mit Adressdaten, Kommunikationsdaten und dem Geburtsdatum. Diese Übermittlung ist nach Art. 6 Abs. 1 lit.f. DSGVO zulässig.
Speicherdauer der personenbezogenen Daten: Die Daten werden zur Abrechnung des Lehrgangs gespeichert und gelöscht, sobald keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen.
Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Teilnehmer haben das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ldi.nrw.de
Beratung und Information: Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle in Nordrhein: 0211 53606-0 nr.seminare(at)nordrhein.dlrg.org
Spezifische Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bei Seminaren der DLRG-Jugend Nordrhein
Ermäßigter Teilnehmerbeitrag:
Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Zivildienstleistende, Wehrpflichte, Sozialhilfeempfänger*innen und Arbeitslose erhalten bei vielen Lehrgängen eine 25%ige Ermäßigung auf den Teilnehmendenbeitrag. Der ermäßigte Beitrag ist bei den Lehrgängen im ISC ausgewiesen.
Solltest Du zum oben genannten Personenkreis gehören und in den Genuss der Ermäßigung kommen wollen, so ist der Seminarorganisation der Geschäftsstelle ein entsprechender Nachweis bis eine Woche vor Beginn des Lehrgangs in Kopie zuzustellen.
Danach besteht kein Anspruch mehr auf den ermäßigten Teilnehmendenbeitrag. Dieser Nachweis entfällt bei allen Teilnehmenden, die zu Beginn des Lehrgangs das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Bonussystem „3 für 2“:
Melden Gliederungen der DLRG-Jugend Nordrhein drei Teilnehmende bis zum 26. Lebensjahr zum selben Seminar an, so wird für die jeweils dritte Person kein Teilnehmendenbeitrag erhoben.
Positionierung gegen Rechts
Zu allen Veranstaltungen der DLRG-Jugend Nordrhein haben Neonazis, Mitglieder rechtsradikaler Organisationen und deren Anhänger*innen keinen Zutritt.
Als Lernwerkstatt für Demokratie basiert die Kinder- und Jugendarbeit der DLRG-Jugend auf Humanität, Toleranz, Solidarität, Pluralität, Interkulturalität und Chancengleichheit.
